1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Er ist parteipolitisch ungebunden. Innerhalb seines Betreuungsgebietes (§3) fördert der Verein insbesondere in den Bereichen: Sicherheit, Flächennutzung, Verkehr, Umweltschutz, Infrastruktur der Wohnumfelds- und Lebensqualität der Einwohner. Dazu werden zweckentsprechende Vorschläge ausgearbeitet, Aktivitäten entwickelt und den öffentlichen Gremien dargelegt.